In diesem KFZ-Steuer Ratgeber gehen wir intensiv auf die KFZ Steuer ein. Egal ob Diesel, Benzin oder Elektrofahrzeug. Wir erklären dir, wie sich die Berechnung der Steuer zusammensetzt und wo sich Geld einsparen lässt. Durch den KFZ-Rechner kannst du zuverlässig die Kosten für die Kraftfahrzeugsteuer ausrechen.
Die KFZ Steuer ist ein wichtiges Kaufkriterium beim Autokauf. Insbesondere durch das neue Testverfahren WLTP steigt die KFZ Steuer an. Es macht daher Sinn vor einem Kauf intensiv Unterhaltskosten zu vergleichen, mögliche weitere Sparpotenziale zu nutzen, sowie sich Gedanken um weiteren Kostenfaktoren zu machen. Wir beantworten in diesem Ratgeber alle Fragen rund um die KFZ Steuer und zeigen Möglichkeiten auf die laufenden KFZ-Kosten zu senken.
Hier der Link zum Bundesfinanzministerium>
Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer ist seit dem 01.06.2009 eine Bundessteuer. Zuständig für die Einforderung der Steuereinnahmen ist seit dem 01.07.2014 die Bundesfinanzverwaltung. Die jeweiligen Zollverwaltungsbehörden, der zuständigen Kreis Städte bzw. Stadtverwaltungen, ziehen die Kraftfahrzeugsteuer von allen PKW Haltern entsprechend ein. Jährlich eingezogen spült die KFZ-Steuern Milliarden an Steuergelder ein.
Nachdem Verbraucherprinzip werden Fahrzeughalter verpflichtet die KFZ-Steuer zu entrichten, damit Schäden an Straßen durch die Verursacher instandgesetzt werden können. In der Kritik stehen allerdings die Verwendung bzw. die Verteilung der Steuergelder. Kritiker werfen der Bundesfinanzverwaltung vor, die Steuereinnahmen für andere Zwecke zu verwenden, als ursprünglich vorgesehen.
Alle Fahrzeuge sind mit der Zulassung in der Steuerpflicht. Die Kraftfahrzeuge werden bei der Anmeldung automatisch beim Zoll angemeldet, welche jährlich die Steuer für ein Jahr im Voraus einzieht. Die Zahlung der Steuer kann ebenfalls pro Quartal oder Halbjährlich erfolgen, doch das kostet mehr. Wer einmal im Jahr die KFZ-Steuer entrichtet spart somit Geld.
Die KFZ Steuer wird einmal jährlich durch die jeweils zuständige Zollbehörde per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Bei Anmeldung eines Kraftfahrzeugs muss in der Regel das Sepa-Lastschriftmandat bei der Zulassungsbehörde unterzeichnet werden. Ab dem Anmeldungstag wird die KFZ Steuer festgesetzt. Danach zieht der Zoll die Steuer zu einem späteren Zeitpunkt ein.
Mit der Abmeldung deines Autos erlischt die Pflicht die KFZ-Steuer zu entrichten. Daher bekommst du die im Voraus zu viel gezahlte KFZ-Steuer zurück. Das zuständige Zollamt wird etwa drei Wochen nach der Abmeldung hierzu ein Schreiben ausfüllen. Meldest du zwischenzeitlich ein anderes Auto auf deinen Namen anmelden, so wird in der Regel dein Steuerguthaben bei der Zollbehörde mit der neuen Steuerschuld verrechnet.
Wird die KFZ-Steuer nicht entrichtet, so erhält man zügig von der Zollbehörde einen Mahnbescheid. Wenn die Zollbehörde die Steuerschuld nicht vom Konto abbuchen kann oder aber die Überweisung der Steuerschuld nicht getätigt wird, dann stehen zusätzliche Kosten.
Nach der ersten Mahnung folgt zügig die zweite Mahnung. Bei verstreichen der zweiten Mahnfrist wird das Ordnungsamt tätig. Das Ordnungsamt ist befugt bei Nichtzahlung der Steuerschuld das Auto stillzulegen.
Davon wird zügig Gebrauch gemacht, wenn die Steuerlast nicht gezahlt wird. Beamte entfernen dann die Plaketten am Kennzeichen, sodass die Betriebserlaubnis des Autos erlischt. Damit ein neues Fahrzeug angemeldet werden kann, muss der Eigentümer des Altfahrzeugs die Steuerschuld begleichen.
Die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs ist solange nicht möglich, wie die Steuerschuld weiterhin besteht.
Hier kannst du deine KFZ Steuer berechnen KFZ-Steuerrechner
Seit 2009 wird bei der KFZ-Steuer auch die Höhe des CO2-Ausstoßes, sowie die Schadstoffklasse berücksichtigt. Mit dem neuen WLTP-Messverfahren steigt die KFZ-Steuer deutlich, weil realistischere Werte ermittelt werden.
Für die Berechnung der KFZ-Steuer sind folgende Daten notwendig, welche sich alle im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) befinden:
Die verschiedenen Schadstoffklassen spielen ebenfalls bei der Berechnung eine wichtige Rolle. Je nachdem welche Schadstoffklasse das Fahrzeug aufweist, kann zwischen einem schadstoffarmen oder nicht schadstoffarmen Fahrzeug unterschieden werden.
Folgende Kosten sind für die Schadstoffklassen fällig:
Für die Ermittlung der KFZ-Steuer sind zwei Komponenten wesentlich.
Beispielrechnung: Du hast einen Audi A4 2.0 TDI (Hubraum 1968) mit einer Erstzulassung von 2009. Du musst 9,50 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter bezahlen.
20 x 9,50 Euro = 190 Euro
Hinzu kommt der Schadstoffausstoß, wobei das Erstzulassungsdatum von Bedeutung ist. Das Fahrzeug wurde 2009 zugelassen. Der Grenzwert beim Schadstoffausstoß lag bei 120 g/km Kohlendioxid. Der Audi überschreitet den Grenzwert allerdings um 34 g/km. Für jedes Gramm sind zusätzlich 2 Euro fällig.
2 x 34 Euro = 68 Euro. Hinzu kommt der Grundbetrag von 190 Euro. Somit beträgt die KFZ-Steuer für den Audi 258 Euro pro Jahr.
Elektrofahrzeuge und die KFZ Steuer Bei der Erstzulassung ab dem 18 Mai 2011 das Elektrofahrzeug zehn Jahre von KFZ Steuer befreit. Warum ist das so? Das liegt daran, dass die Elektroautos keine Schadstoffe im Betrieb ausstoßen. Doch für die Besteuerung von PKWs ist der Schadstoffausstoß entscheidend. Daher werden derzeit Elektrofahrzeuge nicht besteuert. Des Weiteren soll durch die KFZ-Steuerbereifung die Elektromobilität angekurbelt werden.
Oldtimer mit H Kennzeichen 30 Jahre nach der erstmaligen Anmeldung durch eine Zulassungsbehörde kann ein PKW ein H-Kennzeichen erhalten. Dafür muss das Fahrzeuge einige Kriterien erfüllen. Erhält der Oldtimer die Zulassung so erhält der Eigentümer eine Steuervergünstigung. Es ein Pauschalsatz für Oldtimer mit H Kennzeichen von 191,73 Euro eingezogen.
Wohnmobile Sobald ein Fahrzeug als Wohnmobil klassifiziert wird, verändert sich natürlich auch die Besteuerung. Damit eine solche Klassifizierung möglich ist muss das Wohnmobil als Wohnraum genutzt werden können. Die KFZ-Steuer wird anhand des Fahrzeuggewichts und der Schadstoffklasse berechnet.
Motorräder Zweiräder werden nach der Größe des Hubraums besteuert. Krafträder bis 125 Kubikzentimeter sind steuerfrei. Ab 125 Hubraum wird pro angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum 1,84 € fällig
Anhänger Maßgeblich zur Berechnung des Steuersatzes ist das Gewicht des Anhängers. Für je 200 Kilogramm werden 7,46 Euro fällig. Die Höchstgrenze liegt bei 373 Euro.
Lastkraftwagen LKWs werden nachdem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Die Steuer wird je angefangene 200 Kilogramm erhöht bis 3,5 Tonnen. Ab 3,5 Tonnen fließt auch die Schadstoffklasse sowie die Geräuschklasse mit in die Steuer ein.
Durch den Dieselabgasskandal, der Schockwellen in der deutschen Automobilindustrie ausgelöst hat, hat die EU-Kommission zusammen mit Japan und Indien am 1. Juni 2017 beschlossen, dass ein neues Testverfahren für die Abgaswerte bei Kraftfahrzeugen notwendig ist.
Das Testverfahren soll zukünftig Manipulationen verhindern. Der Verbrauchs-Testzyklus ist dabei deutlich realitätsnäher als das vorherige NEFZ Messverfahren abgelöst. WTLP steht dabei für „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“. Mit der neuen Mess-Norm werden Fahrzeug im realen Betrieb geprüft, damit die Messwerte realitätsnäher sind. Die Folgen, die sich durch das neue Prüfverfahren ergeben, sind erheblich.
Denn durch das WLTP-Verfahren steigt der gemessene CO2-Ausstoß deutlich an, was wiederum zur Folge hat, dass der KFZ-Steuerbetrag dadurch deutlich steigt. Das Paradoxe dabei ist, dass insbesondere für Kleinwagen mit geringer Motorisierung wird der Steuerbetrag deutlich steigen wird.
Das liegt daran, dass nun Außerorts auf 130 Km/h beschleunigt wird. Kleinwagen mit geringer Motorisierung müssen dafür deutlich mehr Kraft aufwenden. Dementsprechend steigt der Schadstoffausstoß bei Kleinwagen an, während Autos mit hoher Motorisierung nicht wesentlich mehr Schadstoffe ausstoßen.
Änderungen durch die Einführung realitätsnäheres Prüfverfahren zu den Emissionswerten für Abgasschadstoffe und Kohlendioxid:
Alle Neufahrzeuge, die ab dem 01. September 2018 angemeldet werden, werden nachdem neuen Prüfverfahren zu den Emissionswerten besteuert. Für Fahrzeuge, die vor dem 01. September 2018 erstmalig angemeldet wurden, gilt der Bestandsschutz. Diese werden weiterhin nachdem alten Steuerverfahren klassifiziert. Daher steigt die Besteuerung für ältere Fahrzeuge nicht an.Doch für alle Fahrzeuge, die ab dem 01. September 2018 angemeldet werden, gilt das neue Verfahren.
Der Sockelbetrag wird auf den Hubraum bezogen, dafür verlangt der Fiskus eine CO2-Abgabe von zwei Euro für jedes Gramm, das über dem steuerfreien Grenzwert von 95g/Km liegt. Was nach wenig klingt, hat jedoch erhebliche Auswirkungen.
Im deutschen Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind verschiedene Steuervergünstigen für gewisse Sachverhalte vorgesehen. Diese sind immer Sach- oder Fahrzeug bezogen. Die Steuervergünstigungen betreffen nicht nur Autobesitzer von Elektrofahrzeugen, sondern auch Schwerbehinderte oder Fahrzeuge die nur zur landwirtschaftlichen Zwecken im Gebrauch sind.
Schwerbehinderte können Steuererleichterungen erhalten, wenn gewisse Umstände eine solche Vergünstigung erlauben. Wird eine Steuerbefreiung gewährt, so muss keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werden. Wird eine Steuererleichterung gewährt, so wird der Zahlbetrag der Kraftfahrzeugsteuer um die Hälfte (50%) reduziert.
Für eine solche Steuererleichterung bei schwerbehinderten muss das Fahrzeug gekennzeichnet sein. Die Steuerbefreiung bei schwerbehinderten gilt bei:
H = Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens BI= Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung Ag = außergewöhnliche Gehbehinderung
Die Kennzeichnung erfolgt im Schwerbehindertenausweis. Hier sind verschiedene Merkzeichen enthalten, wonach sich die Steuervergünstigung richtet.
Die Steuererleichterung um 50 % gilt bei:
G = Gehbehinderung GI = Gehörlosigkeit
Die Kennzeichnung erfolgt durch einen gesonderten Ausweis mit orangefarbenen Flächenaufdruck. Weiterhin sind Steuerbefreiungen vorhanden, die sich auf bestimme Fahrzeuge beziehen, die nur für einen bestimmen Zweck genutzt werden. Insbesondere landwirtschaftliche Fahrzeuge, Omnibusse, Straßenreinigungsfahrzeuge, Zugmaschinen, Feuerwehrfahrzeuge, Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Wohn und Packwagen des Schaustellergewerbes sind in der Regel von der Steuer befreit.
Was bedeuten grüne Kennzeichen? Landwirtschaftliche Fahrzeuge erhalten bei einem Steuervorteil grüne Zulassungskennzeichen
Jede Steuerermäßigung ist immer sachbezogen oder personengebunden. Das heißt, wird das Fahrzeug zweckentfremdet oder von einer anderen Person genutzt, so kann der Steuervorteil aufgehoben sein.
Für die Inanspruchnahme der verschiedenen Steuervorteile sind Formulare auszufüllen, welche ausschließlich beim Zoll erhältlich sind
Für alle Steuerbefreiungen nach Paragraph 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz ist folgendes Formular zu verwenden:
Für Fahrzeuge, die in der Forst– und Landwirtschaft genutzt werden ist folgendes Formular zu verwenden:
Für Steuervergünstigungen bei schwerbehinderten Menschen ist das nachfolgende Formular auszufüllen:
Weitere Themen rund um Steuervorteile bei der KFZ-Steuer findest du auf der Seite des Zolls:
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei der KFZ-Steuer Geld zu sparen. Dafür müssen jedoch in der Regel Nachbesserungen am Fahrzeug durchgeführt werden, welche die Schadstoffemissionen reduzieren.
Benziner, welche die Schadstoffklasse Euro 1 besteuert werden, können über einen Kaltlaufregler nachgerüstet werden. Durch den Kaltlaufregler erwärmt sich der Motor schneller auf Betriebstemperatur, sodass der Kraftstoff besser verbrannt werden kann. Das wirkt sich positiv auf die Abgaswerte aus.
Sobald der Kaltlaufregler nachgerüstet ist, wird das Fahrzeug in der günstigeren Schadstoffklasse Euro 2 oder D3 eingestuft. Die Kosten für die Nachrüstung betragen je nach Marke zwischen 100 bis 250 Euro inklusive dem Einbau. Es lohnt sich in der Regel den Kaltlaufregler einzubauen, denn durch die Nachrüstung kann man deutlich Steuer sparen.
Bei älteren Dieselfahrzeugen muss eine Nachrüstung gründlich abgewogen werden. Zwar sind Dieselfahrzeuge mit Euro 1 bis Euro 3 deutlich seltener im Straßenverkehr wiederzufinden, jedoch sind einige Modelle nach wie vor sehr gefragt. Insbesondere die verschiedenen VW T4 Modelle sind weiterhin beliebt.
Die Kosten für die Nachrüstung der verschiedenen Katalysatoren sind jedoch recht teuer, daher sollte abgewogen werden, ob eine solche Nachrüstung sinnhaft ist.
Die älteren Volkswagen T4 California Westfalia Modelle sind nach wie vor sehr beliebte Fahrzeuge. Hier lohnt sich die Nachrüstung des OXI-Kats oder des Partikelfilters. Dadurch verbessern sich die Abgaswerte, was sich wiederum positiv auf die KFZ Besteuerung auswirkt.
Grundsätzlich ist die KFZ-Steuer in den jährlichen Gesamtkosten eines Fahrzeugs ein kleiner Posten. Weitaus härter schlägt die KFZ-Versicherung oder die laufende Autofinanzierung zur Buche. Wer die laufenden Kosten vergleicht, kann deutlich Geld einsparen. Nachfolgend gehen wir darauf ein, wie du laufende Kosten senken kannst.
Wichtig:
Außerdem vermeidest du diesen zeitraubenden Aufwand:
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Dazu benötigen wir die aktuelle Restsumme deines Darlehens und eine Vollmacht. Sollte die Darlehenshöhe den Fahrzeugwert überschreiten, stellen wir die Differenz im Vorwege in Rechnung. Anschließend lösen wir dein Fahrzeug bei der Finanzierungsbank aus. Nachdem wir die Fahrzeugunterlagen von der Bank erhalten haben, wird dein Auto noch am selben Tag abgemeldet. Du wirst stets informiert und auf dem Laufenden gehalten.
Bitte halte zu deinem Abhol-Termin einfach folgende Dinge bereit:
Falls vorhanden, halte bitte auch folgenden Dinge bereit:
Diese Dinge sind zwar nicht zwingend notwendig, sorgen aber in der Regel für einen besseren Ankaufspreis.
Falls dein Auto finanziert ist, halte bitte alle sämtliche Unterlagen deiner Finanzierungsbank bereit.
Nichts, der Verkauf an deinautoguide ist komplett kostenlos. Auch nachdem du die Autobewertung durchgeführt hast und einen garantierten Ankaufspreis erhalten hast, bleibt unser Service kostenlos.