Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung Teil 1

Fahrzeugschein

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Während du mit dem Auto unterwegs bist, ist der Fahrzeugschein neben dem Führerschein das wichtigste Dokument. Es gibt zwar auch den Fahrzeugbrief, der Auskünfte über den rechtmäßigen Eigentümer eines Kfz gibt, doch der wird nur beim Kauf oder bei der Zulassung benötigt. Den Fahrzeugschein musst du hingegen permanent beim Autofahren bei dir führen.

Die Polizei fragt bei Verkehrskontrollen nach ihm, in der Werkstatt wird er gebraucht und auch wenn du Ersatzteile benötigst, enthält der Fahrzeugschein notwendige Informationen, um passende Teile kaufen zu können. In diesem Text erklären wir dir, wie du den Fahrzeugschein richtig lesen, wo du ihn aufbewahren solltest und was zu unternehmen ist, wenn du ihn verloren haben solltest.

Was verstehen wir unter dem Fahrzeugschein?

Genau genommen ist der Begriff Fahrzeugschein veraltet. Seit 2005 heißt das Dokument offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I. Analog dazu wird der Fahrzeugbrief als Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichnet. Der Fahrzeugschein beinhaltet alle wichtigen Daten zu deinem Auto. Das Dokument ist als Tabelle aufgebaut. Den Zellen, in denen die fahrzeugspezifischen Angaben stehen, sind Codierungen vorangestellt. Welche Bedeutung sie haben, ist auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung wie folgt angegeben.

Codes Bezeichnungen
B Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs
D.1 Marke
D.2 Typ/Variante/Version
D.3 Handelsbezeichnung
E Fahrzeug-Identifikationsnummer
F.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2 Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg
G Masse des in Betrieb befindlichen KFZ in kg (Leermasse)
H Dauer der Gültigkeit
I Zeitpunkt der Zulassung
J Fahrzeugklasse
K Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABR (Allgemeine Betriebserlaubnis)
L Anzahl der Achsen
O.1 Technisch zulässige Anhängelast in kg (gebremst)
O.2 Technisch zulässige Anhängelast in kg (ungebremst)
P.1 Hubraum in ccm³
P.2/P.4 Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min-1
P.3 Energiequelle oder Kraftstoffart
Q Leistungsgewicht in kW/kg (ausschließlich bei Krafträdern)
R Farbe des Kfz
S.1 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
S.2 Stehplätze
T Höchstgeschwindigkeit (km/h)
U.1 Standgeräusch in dB (A)
U.2 Drehzahl in min-1 zu U.1
U.3 Fahrgeräusch in dB (A)
V.7 CO2 (in g/km) kombinierter Wert
V.9 Für die EG-Typenbezeichnung maßgebliche Schadstoffklasse
(2) Kurzbezeichnung des Herstellers
(2.1) Code zu (2)
(2.2) Code zu D.2 mit Prüfziffer
(3) Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifikationsnummer
(4) Aufbau-Art
(5) Bezeichnung von Aufbau und Fahrzeugklasse
(6) Datum zu K
(7) Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg (7.1) Achse 1 bis (7.3) Achse 3
(8) Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedstaat in kg (8.1) Achse 1 bis (8.3) Achse 3
(9) Anzahl der Antriebsachsen
(10) Code zu P.3
(11) Code zu R
(12) Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³
(13) Stützlast in kg
(14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
(14.1) Code zu V.9 oder (14)
(15) Bereifung (15.1) auf Achse 1 bis (15.3) auf Achse 3 )
(16) Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
(17) Merkmal zur Betriebserlaubnis
(18) Länge (mm)
(19) Breite (mm)
(20) Höhe (mm)
(21) Sonstige Vermerke
(22) Ausnahmen und sonstige Bemerkungen

Daneben gibt es auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung weitere Felder, die in der Auflistung nicht berücksichtigt sind. Die Angaben unter C1.1 bis C4. beziehen sich auf den Fahrzeughalter.

Codes Bezeichnungen
A Amtliches Kennzeichen
C1.1 Name oder Firmenname
C1.2 Vorname/n
C1.3 Anschrift
C4 Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen

Ferner findet sich auf der Vorderseite ein Feld, in das bei der Ausstellung des Fahrzeugscheins der Tag für die erste Hauptuntersuchung (HU) maschinell gedruckt wird. Alle weiteren Daten für die nächste HU werden auf einer freien Seite per Hand eingetragen. Auf dieser befinden sich auch ein Siegel und eine Unterschrift, die die Zulassung dokumentieren.

Hinweis: Im Fahrzeugschein ist die Angabe der Leistung in kW angegeben. Im Alltag vergleichen wir diese allerdings in PS. Es gilt: 1 kW = 1,35962 PS. Die Angabe in kW müsst du folglich mit dem Faktor 1,35962 multiplizieren, um die Leistung in PS zu erhalten.

Wo ist die Leistungsangabe im Fahrzeugschein?

Fahrzeugschein Leistung in kw

Im Fahrzeugschein ist die Angabe der Leistung in kW angegeben unter dem Punkt P.2, daneben unter Punkt P.4 findest du die Nenndrezahl bei der die Leistung erreicht wird. In unserem Fall handelt es sich um die Leistungsangabe eines Lamborghini Aventador SV (Super Veloce) mit satten 552 KW (750 PS). Im Alltag vergleichen wir diese allerdings in PS. Es gilt: 1 kW = 1,35962 PS. Die Angabe in kW müsst du folglich mit dem Faktor 1,35962 multiplizieren, um die Leistung in PS zu erhalten.

PS in KW Rechner

Wo ist die Schlüsselnummer im Fahrzeugschein?

Schlüsselnummer Fahrzegschein

Wenn du Ersatz- oder Zubehörteile für dein Auto kaufst, wirst du meist nach der Schlüsselnummer gefragt. Mit dieser lässt sich ein Fahrzeugmodell (Typ) inklusive der Baureihe (Klasse) bestimmen. Hinterlegt sind die Nummern in Datenbanken. So kann ein Händler beispielsweise herausfinden, welcher Motor verbaut ist und welches Öl dafür benötigt wird. Die Schlüsselnummer ist die Kombination aus den Angaben, die du in den Feldern 2.1 und 2.2 finden.

Wo finde ich die Anhängelast gebremst und ungebremst?

Fahrzeugschein Anhängelast

Wenn dein Auto eine Anhängekupplung besitzt und du regelmäßig einen Anhänger, Trailer oder gar Pferde mit dem Auto ziehst, musst du natürlich wissen wieviel Kilogramm dein Auto ziehen darf. Unter den Feldern (O.1) Technischzulässige Anhängelast in KG (gebremst) und dem Code (O.2) Anhängelast in KG (ungebremst) im Fahrzeugschein, erfährst du wieviel dein Auto ziehen darf.

Dabei musst du darauf achten, dass du das Gewicht deines Anhängers mit dem Gewicht deiner Ladung (Schrott, Tiere oder Auto) addieren musst um das entsprechend angegebene Gewicht nicht zu überschreiten. Bei einer Überschreitung dieser im Fahrzeugschein genannten Werte läuft man Gefahr das Zugfahrzeug zu überlassten und im schlimmsten Fall verliert man die Kontrolle über das Gespann. Aber auch bei einer Verkehrskontrolle wird überprüft ob alle Werte eingehalten wurden. Sollte man es doch mal überzogen haben, drohen emfpindliche Bußgelder und selbstverständlich wird das Fahrzeug sofort stillgelegt von der Polizei bis ein entsprechendes Zugfahrzeug zur Verfügung steht.

Fahrzeugsschein richtig aufbewahren

Ein Autofahrer muss den Fahrzeugschein immer bei sich führen. Er gilt als Legitimation, dass er das Fahrzeug entweder selber besitzt oder vom Besitzer berechtigt ist, es zu nutzen. Das ist einer der Gründe, weshalb bei Polizeikontrollen nach dem Fahrzeugschein gefragt wird. Kannst du diesen nicht vorzeigen, fällt laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro an.

Gerade wenn mehrere Personen ein Kfz nutzen, beispielsweise in einer Firma oder in einer Familie, ist es bequem, die Zulassungsbescheinigung im Fahrzeug zu lassen. Dann muss niemand darauf achten, dass er den Fahrzeugschein auch tatsächlich eingesteckt hat. Doch dieses Vorgehen ist fahrlässig. Wird ein Fahrzeug gestohlen und der Schein befindet sich im Auto, besitzt der Dieb ein gültiges Dokument. Er könnte ohne Probleme eine Verkehrskontrolle überstehen. Hinzu kommt, dass sich in so einem Fall eine Versicherung weigern kann, den Schaden zu übernehmen. Hierzu gibt es zwei unterschiedliche Gerichtsurteile:

Um auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein, solltest du den Fahrzeugschein nicht im Fahrzeug aufbewahren. Idealerweise trägst du ihn in dem Geldbeutel, in dem sich auch der Führerschein befindet. So hast du stets beide Dokumente zur Hand, die du bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen musst.

Daneben sollte auch der Fahrzeugbrief auf keinen Fall im Auto bleiben. Denn bist du im Besitz des Fahrzeugbriefs, bist du auch der rechtmäßige Eigentümer. Denn damit kann ein Dieb ohne den Fahrzeughalter ein Kfz einfach verkaufen. Dieses Dokument müssen Sie immer an einem sicheren Ort aufbewahren. Am besten zuhause oder in einem Schließfach.

Hinweis: Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I am besten immer bei sich tragen und nicht im Auto liegen lassen. Den Fahrzeugbrief niemals im Auto lassen! Diesen bitte immer sorgfältig und sicher aufbewahren.

Das ist zu tun, wenn du den Fahrzeugschein verloren hast

Auch wenn wir wichtige Dokumente sehr sorgsam behandeln, können wir sie verlieren oder sie können uns sogar gestohlen werden. Bist du in dieser Situation, musst du schnell bei der zuständigen Kfz-Behörde/Verkehrsamt einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Für eine Neuausstellung fallen Kosten zwischen 10 und 50 Euro an (gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Strasenverkehr GebOst). Hinzu kommt noch eine Gebühr für die Versicherung an Eides statt mit ca. 30,70 Euro. Mit dem Antrag erhältst du gleichzeitig eine Verlustbestätigung, die offiziell als Ersatz dient. Mit ihr darfst du das Fahrzeug bis zu einer Woche ohne regulären Fahrzeugschein auf öffentlichen Straßen bewegen.

Damit du einen neuen Fahrzeugschein beantragen kannst, benötigst du die folgenden Dokumente:

Für die eidesstattliche Erklärung über den Verlust gibt es Vorlagen im Internet, die du verwenden kannst. Handelt es sich beim Verlust um einen Diebstahl, den du bei der Polizei zur Anzeige gebracht hast, können die polizeilichen Dokumente diese Funktion erfüllen. Sollte ein Diebstahl vorliegen muss zwangsläufig eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden, damit das Verkehrsamt einen neuen Fahrzeugschein ausstellt.

Eidesstattliche Erklärung zum Verlust vo, Fahrzeugschein (PDF)

Findest du den ursprünglichen Fahrzeugschein wieder, musst du als Fahrzeughalter den alten Schein an die Kfz-Behörde übergeben. Offiziell ist dieser nicht mehr gültig. Der neue Fahrzeugschein ist nach der Ausstellung das Dokument, das bei einer Kontrolle vorzuzeigen ist.

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    Bitte halte zu deinem Abhol-Termin einfach folgende Dinge bereit:

    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)
    • alle noch vorhandenen Fahrzeugschlüssel
    • deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass

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