Als Fahrzeugbrief wird seit Oktober 2005 die KFZ Zulassungsbescheinigung Teil 2 verstanden. Anders als im Fahrzeugschein, der seit demselben Zeitpunkt als Zulassungsbescheinigung Teil 1 bezeichnet wird, beinhaltet der Fahrzeugbrief Angaben zu den vorherigen Fahrzeughaltern. In aktuell ausgestellten Fahrzeugbriefen werden der aktuelle Halter und der vorherige Halter des Fahrzeugs aufgeführt. Die Besonderheit zu den alten Dokumenten besteht in der Vorgabe, dass nach jedem zweiten Halterwechsel die Papiere zur Zulassungsbescheinigung neu beantragt werden müssen.
Die Informationen zum betreffenden Fahrzeug haben sich allerdings mit Oktober 2005 nicht sehr geändert. Aufgrund der Menge der aufgeführten Daten wird die Darstellung der einzelnen Positionen durch Kurzzeichen reduziert. Unter dem Buchstaben A wird das amtliche Kennzeichen angeführt, sowie das Datum der Erstzulassen unter B. Unter Punkt (1) findet sich die Anzahl der Vorhalter. Schließlich werden im Absatz C alle Hinweise zum aktuellen Fahrzeughalter beschrieben. Diese Angaben im Fahrzeugbrief stehen oben, von links nach rechts aufgereiht.
Schließlich werden bei J, R, den einzelnen Punkten zu P und ab dem Punkt K individuelle technische Fahrzeugdetails aufgeführt. Dazu gehören Fahrzeugklasse, Farbe und Angaben zur Motorleistung nebst Kraftstoffart. Der Fahrzeugbrief ist also eine Mischung aus Informationen zum Fahrzeug und dem Halter in Kombination mit Sicherheitsinhalten. Für die exakten Details können Informationen beim Hersteller, beim TÜV, in einer Werkstatt, oder einfach aus dem Internet genutzt werden.
Ein Fahrzeug ohne amtliche Papiere zu kaufen oder zu verkaufen, sollte vor allem aus bürokratischen Gründen möglichst vermieden werden. Hinzu kommt, dass entsprechend der aktuellen Regelung nach jedem zweitem Halterwechsel komplett neue Unterlagen beantragt werden müssen. Nicht nur bedeutet das einen fragwürdig zusätzlichen Aufwand, sondern ist auch mit Kosten verbunden, die der Fahrzeughalter tragen muss um einen verlorenen Fahrzeugbrief neu zu beantragen.
Ist der Fahrzeugbrief jedoch definitiv und unfindbar verschwunden, muss im ersten Schritt die zuständige Behörde zu informiert werden, die örtliche Zulassungsstelle. Dort ist eindeutig der Besitz nachzuweisen, etwa mit Kaufunterlagen oder dergleichen. Die örtliche Zulassungsstelle meldet den Verlust der Unterlagen an das Kraftfahrt-Bundesamt, um in der Folge eine Verlustanzeige im Bundesverkehrsblatt einzutragen.
Ebenfalls Inhalt der Regelung seit 2005 ist die Pflicht, beim Verlust des Fahrzeugbriefs auch den Fahrzeugschein neu ausstellen zu lassen. Während diese Leistung mit 10,90 Euro verbucht wird, kostet der eigentliche Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II bereits stolze 58,80 Euro. Außerdem wird vielfach der Nachweis einer eidesstattlichen, notariell beurkundeten Erklärung über den tatsächlichen Verlust der wichtigen Unterlagen notwendig. Dieser Service kann zwischen 50 und 60 Euro betragen.
Hat man den verlorenen Fahrzeugbrief neu beantragt ist mit einer Bearbeitungsdauer von zwei Monaten rechnen. Zuerst einmal wir die zuständige Zulassungsbehörde ein Aufbietungsverfahren starten. Hier wird die Verlustmeldung des Fahrzeugbrief öffentlich gemacht im Bundesverkehrsblatt. Möglicherweise meldet sich daraufhin ein Finder. Erst mit verstreichen der Frist von zwei Monaten wird ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt und per Post Versand.
Um den Verlust des Fahrzeugbriefes zu melden ist es Notwendig die zuständige Zulassungstelle aufzusuchen, in der das Fahrzeug angemeldet wurde. Wichtig ist, dass der verlorene Fahrzeugbrief wirklich nur in der zuständigen Zulassungstelle neu beantragt werden kann in dem das Auto angemeldet wurde. Folgende Unterlagen werden benötigt um den verlorenen Fahrzeugbrief neu zu beantragen:
Die eidesstattliche Versicherung kannst du dir auch selbst ausstellen um hier etwas Geld einzusparen beim Verlust deines Fahrzeugbriefes.
Ein neuer Fahrzeugbrief kostet 97,20 EUR. Den verlorenen Fahrzeugbrief neu zu benatragen ist nicht nur mit erheblichen Aufwand, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden. Jedoch sind die Kosten für einen ersatz des Fahrzeugbriefes von Bundesland zu Bundesland leicht abweichend. Wir nehmen uns hier als Beispiel das Land Hamburg um euch zu zeigen welche Kosten genau auf euch zukommen wenn Ihr den Fahrzeugbrief verloren habt:
Die Kosten können wie bereits geschrieben, geringfügig von Land zu Land variieren. Da ein Verlust der Fahrzeugpapiere mit enormen Aufwand und Kosten verbunden ist, empfehlen wir eine sichere Verwahrung der Unterlagen, wo die möglichkeit besteht von Zeit zu Zeit den Verbleib der Unterlagen zu prüfen.
Es liegt auf der Hand, dass bei einer Reise ins Ausland insbesondere die notwendigen Fahrzeugpapiere mitgeführt werden sollten. Welche das genau sind und welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, sollte im Vorfeld zuverlässig geklärt werden. Im Zweifelsfall kann die eigene Versicherung dabei behilflich sein. Neben teilweise deutlichen gesetzlichen Unterschieden kann auch eine Grüne Versicherungskarte nützlich sein ebenso, wie ein greifbarer Europäischer Unfallbericht für den Notfall.
Grundsätzlich hat der Fahrzeugbrief im Auto selbst gar nichts verloren, doch dazu an anderer Stelle mehr. Der Fahrzeugschein jedoch sollte vor allem im Ausland unbedingt mitgeführt werden
Darüber hinaus ist der Fahrzeugbrief in anderen Ländern zumeist nur im Fall eines Kaufs interessant. Ganz gleich, ob ein Fahrzeug importiert oder exportiert werden soll, ohne die passenden Fahrzeugunterlagen kann das schwierig werden. Soll ein Auto aus dem Ausland erstmals in der Bundesrepublik zugelassen werden, muss der Nachweis über den Zustand erfolgen.Besteht bisher noch keine Zulassung mit Fahrzeugbrief, muss der Wagen durch die zuständige Behörde identifiziert werden.
Dazu erforderlich sind die Ermittlung aller wichtigen technischen Daten, sofern sich diese nicht aus den ausländischen Papieren ergeben. Der Antragsteller muss dazu die fehlenden Informationen erbringen und das betrifft vor allem den Nachweis der Betriebserlaubnis und Typgenehmigung. Wird dies anhand einer sogenannten Übereinstimmungsbescheinigung, dem COC-Papiere oder einer vergleichbaren ausländischen Zulassungsbescheinigung erledigt, bedarf es zum Schluss noch einer EG-Typengenehmigung .
Wie sollte der Fahrzeugbrief am besten aufbewahrt werden? Ganz klar, der Fahrzeugbrief gehört nicht ins Auto und schon gar nicht ins Handschuhfach. Auch im eigenen Geldbeutel oder der Handtasche ist dieses wichtige Dokument schlecht aufgehoben. Viel zu groß ist die Gefahr eines versehentlichen Verlustes oder gar Diebstahls. Ist der Fahrzeugbrief erst einmal weg, bedeutet das eine Menge Aufwand und Ärger. Darum sollte der Fahrzeugbrief unbedingt an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der bei Bedarf schnell erreichbar ist und ansonsten nicht leicht vergessen wird. Ein Haustresor kann hierbei die sicherste Lösung darstellen. Den Fahrzeugbrief bei der Hausbank zu hinterlegen ist nicht zu empfehlen, es sei denn, es handelt sich um einen Ratenkauf und der Brief ist ohnehin im Safe des Kreditunternehmens. Vor allem bei einem Diebstahl der Unterlagen ist die Frage nach dem Verwahrungsort des Fahrzeugbriefs interessant. Wer trotz aller Warnungen auf Handschuhfach oder Geldbeutel vertraut, wird bei einem Diebstahl besonders gestraft, denn unter solchen Umständen weigern sich Versicherungen zumeist standhaft, ihren Anteil zu zahlen und das ist doppelt ärgerlich zu allem Unglück.
Mehrfach, und das nicht nur hier, wurde darauf hingewiesen, wie wichtig vor allem der Fahrzeugbrief beim Kauf oder Verkauf eines Autos ist. Es sollte darum oberste Priorität sein, bei Diebstahl oder Verlust der Papiere die entsprechenden Behörden zu informieren, alle notwendigen Schritte zu unternehmen und schließlich ordentliche Papiere zu beantragen. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder beide fehlen. Trotzdem soll ein Auto verkauft oder gekauft werden, ist das überhaupt möglich?
Es ist grundsätzlich nicht ratsam, ein Kraftfahrzeug ohne gültige, amtliche Papiere zu kaufen. Auch der Verkauf eines PKW, insbesondere aus privater Hand, sollte ohne die entsprechenden Unterlagen nicht stattfinden. Viel zu groß ist anschließend der Aufwand, um für die notwendige Zulassung alle erforderlichen, offiziellen Informationen bei der Behörde nachzuweisen. Hinzu kommt, dass allein der Fahrzeugbrief als rechtmäßiges Dokument gilt in der Form, dass der Besitz allein den Hinweis auf die rechtlichen Eigentumsverhältnisse darstellt. Es handelt sich hierbei um ein Dilemma, dass man als Käufer eines Autos ohne Fahrzeugbrief nur schwer lösen kann. Schließlich gilt es nicht nur, den technisch zuverlässigen Nutzungsnachweis zu erbringen, sondern auch um die eindeutige Bestimmung des Eigentums. Darum sind insbesondere Verkäufer in der Bringschuld bei fehlenden Fahrzeugpapieren.
Grundsätzlich sollte die Maßgabe lauten, dass ein Auto ohne offizielle, gültige und amtliche Unterlagen wie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief nicht gekauft wird. Manchmal kann es vorkommen, dass die notwendigen Papiere noch nicht fertig ausgestellt sind oder noch bei einem Kreditinstitut hinterlegt sind. In diesen beiden Fällen sollte eine schriftliche Vereinbarung die zeitnahe Übergabe regeln. Auch besteht die Möglichkeit nach Absprache mit dem Kreditinstitut eine Restsumme direkt bei der Bank abzulösen, wenn das neue Auto noch in der Finanzierung ist. Hierfür stellen die Banken eine entsprechende Ablösevollmacht aus, in der geregelt wird, das der neue Eigentümer den Brief direkt zugeschickt bekommt.
Auch beim Autokauf im Ausland kann es vorkommen, dass noch keine Unterlagen vorhanden sind. Das ist meistens dann der Fall, wenn ein PKW erstmals hierzulande zugelassen werden soll. Allerdings liegen stattdessen andere Unterlagen vor seitens der jeweiligen Behörden des Landes, die sich nutzen lassen, um einen ordentlichen Fahrzeugbrief zu beantragen. Hierbei bestehen verschiedene Möglichkeiten und Anlaufstellen, um alle erforderlichen Daten und Informationen zuverlässig zu ermitteln.
Größte Vorsicht gilt bei Verkäufern, die mit Ausreden und Beschwichtigungen fehlende Fahrzeugunterlagen begründen wollen. Auf die Frage nach den aktuellen Fahrzeugpapieren sind alle Geschichten irrelevant, die keine Auskunft geben über den aktuellen Verbleib oder die bindende Verpflichtung zum Nachreichen des Fahrzeugbriefs und des Fahrzeugscheins. Vor allem Privatverkäufe von PKW ohne Fahrzeugbrief passieren trotzdem immer wieder und sie ziehen jedes Mal eine Menge Ärger und Stress nach sich. Denn einen neuen Brief in Deutschland zu beantragen ohne die notwendigen ausländischen Dokumente und Genehmigungen ist nicht ohne einen erheblichen zeitlichen ohne kostentechnischen Aufwand möglich.
Wichtig:
Außerdem vermeidest du diesen zeitraubenden Aufwand:
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Dazu benötigen wir die aktuelle Restsumme deines Darlehens und eine Vollmacht. Sollte die Darlehenshöhe den Fahrzeugwert überschreiten, stellen wir die Differenz im Vorwege in Rechnung. Anschließend lösen wir dein Fahrzeug bei der Finanzierungsbank aus. Nachdem wir die Fahrzeugunterlagen von der Bank erhalten haben, wird dein Auto noch am selben Tag abgemeldet. Du wirst stets informiert und auf dem Laufenden gehalten.
Bitte halte zu deinem Abhol-Termin einfach folgende Dinge bereit:
Falls vorhanden, halte bitte auch folgenden Dinge bereit:
Diese Dinge sind zwar nicht zwingend notwendig, sorgen aber in der Regel für einen besseren Ankaufspreis.
Falls dein Auto finanziert ist, halte bitte alle sämtliche Unterlagen deiner Finanzierungsbank bereit.
Nichts, der Verkauf an deinautoguide ist komplett kostenlos. Auch nachdem du die Autobewertung durchgeführt hast und einen garantierten Ankaufspreis erhalten hast, bleibt unser Service kostenlos.