Wenn ein geliebter Mensch stirbt, müssen sich die Erben mit vielen Dingen herumschlagen. Auto geerbt ist eine Sache die in vielen Fällen die Klärung der Frage, was eigentlich mit dem Auto des Verstorbenen passiert? Um etwas Klarheit in das große Wirrwarr aus Erbschein, Erbschaftssteuer und Fahrzeugbewertung zu bringen, geben wir dir hier ein paar Tipps und Tricks, worauf du achten solltest, wenn du ein Auto geerbt hast!
Wie verhält es sich mit der Erbschaftssteuer? – Eine Frage die viele Erben beschäftigt! Für viele ältere Modelle stellt sich diese Frage de facto nicht. Da nicht jedes Kfz versteuert werden muss, sondern nur diejenigen, deren Wert höher als 12.000€ liegt, hält sich die Höhe der Erbschaftssteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss, in den meisten Fällen in Grenzen. Dieser Freibetrag steigt, je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist und kann bei Ehepartnern, Kindern und Enkeln auf bis zu 500.000€ ansteigen. Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) gibt hierbei die jeweiligen Freibeträge beziehungsweise Steuersätze vor, der in Extremfällen bis zu 50% des geerbten Wertes betragen kann. Für die genaue Berechnung der Erbschaftssteuer empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Der erste Schritt, nachdem du das Auto geerbt hast, sollte der Weg zur bisherigen Versicherung sein. Zwar besteht der Versicherungsschutz trotz des Todesfalls zunächst weiterhin, allerdings ändert sich durch den Tod des Erblassers nicht nur der Besitzer, sondern oftmals auch die Höhe der Beiträge.
Durch die bestehende Ummeldepflicht sollte der nächste Gang direkt zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle führen, um dort das geerbte Auto auf deinen Namen ummelden zu lassen. Schuldhafte Verstöße werden hier als Ordnungswidrigkeit gewertet. Natürlich kann man hier auch das bisherige Kennzeichen weiter verwenden. Für die Ummeldung des Autos benötigt man lediglich die siebenstellige eVB-Nummer, die der Erbe bei der bisherigen Versicherung erhält.
Diese Nummer bestätigt eine bestehende Haftpflichtversicherung des geerbten Autos und ist damit fast das wichtigste Dokument, um das Auto ummelden zu können.
Sollte der Fall eintreten, dass der Fahrzeugbrief oder auch Zulassungsbescheinigung Teil II, verloren gegangen ist, ist eine Ab- beziehungsweise Ummeldung nicht ganz so einfach möglich. Hierfür ist zwingend der Erbschein erforderlich, der bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden muss, damit ein neuer Fahrzeugbrief beantragt werden kann. Viele Zulassungsstellen verlangen zudem eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des originalen Fahrzeugbriefs. Die Neubeantragung verursacht natürlich Kosten, welche das sind und in welcher Höhe diese ausfallen, kannst du hier in unserem Ratgeber: Fahrzeugbrief neu beantragen – wir zeigen dir worauf zu achten ist!
Auch wenn du den Fahrzeugschein verloren hast oder dem geerbten Auto der Fahrzeugschein fehlt, ist dies kein Problem. Auch hier musst du die für dich zuständige Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen und dich dort legitimieren. Nachdem du eine Verlusterklärung ausgefüllt und ebenfalls eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hast, bekommst du relativ schnell die neuen Zulassungspapiere für dein geerbtes Auto. Auch hier fallen natürlich wieder Kosten für die Neubeantragung an, die ebenso wie weitere Informationen zum Thema Fahrzeugschein unter folgendem Link eingesehen werden können: Fahrzeugschein neu beantragen, so gehts!
Da die Kfz Versicherung nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers weiterhin besteht, muss der Erbe diese Versicherung erst mal übernehmen. Der Erbe muss sowohl die Haftpflichtversicherung des Autos übernehmen, als auch eine etwaige Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese können aber meist relativ unkompliziert gekündigt werden, wobei die Haftpflichtversicherung erst nach Nachweis einer neuen Versicherung oder dem endgültigen Abmelden aufgelöst werden kann.
Nach einer Ummeldung kommt es oft vor, dass sich die monatliche Versicherungspolice erhöht, da diese sich je nach Menge an schadenfreien Jahren (sogenannte Schadensfreiheitsklassen) verändert. Hat der Verstorbene mehr Schadensfreiheitsklassen als der Erbe gesammelt, kann dieser diese eventuell übernehmen beziehungsweise anrechnen lassen. Hierbei gilt folgende Faustregel: Für jedes Jahr, in dem der Erbe eine Fahrerlaubnis besitzt, bekommt er eine Schadensfreiheitsklasse des Erblassers angerechnet. Konnte der Erblasser also beispielsweise 20 Schadensfreiheitsklassen ansammeln und der Erbe hat seit 10 Jahren seinen Führerschein, werden ihm diese 10 Schadenfreiheitsklassen angerechnet.
Für den Sonderfall, dass das geerbte Auto mit einem Kredit finanziert wurde, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie nach dem Tod des Kreditnehmers verfahren werden kann. Wurde bei Vertragsabschluss eine Restschuldversicherung abgeschlossen, sind im Todesfall alle offenen Raten inklusive einer eventuellen Schlussrate automatisch beglichen. Falls diese Versicherung nicht besteht, kann man versuchen mit dem ursprünglichen Händler eine Sonderregelung zu treffen. Du kannst das Auto allerdings auch versuchen zu verkaufen und mit dem Erlös die Restschuld tilgen.
Sollte allerdings keine Anzahlung beim Kauf getätigt worden sein, übersteigt die Restschuld aufgrund des hohen Wertverlustes oftmals den Restwert des Kfzs. Wurde das geerbte Auto hingegen geleast, ist ein direkter Autoverkauf nicht möglich, es sei denn man kauft das Auto frei und bringt es somit in seinen Besitz. Mit Hilfe einer Vollmacht, welche bereits vor dem Tod ausgestellt werden kann, wirst du als Bevollmächtigter dazu ermächtigt, alle wichtigen Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers zu treffen.
Wichtig:
Außerdem vermeidest du diesen zeitraubenden Aufwand:
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Dazu benötigen wir die aktuelle Restsumme deines Darlehens und eine Vollmacht. Sollte die Darlehenshöhe den Fahrzeugwert überschreiten, stellen wir die Differenz im Vorwege in Rechnung. Anschließend lösen wir dein Fahrzeug bei der Finanzierungsbank aus. Nachdem wir die Fahrzeugunterlagen von der Bank erhalten haben, wird dein Auto noch am selben Tag abgemeldet. Du wirst stets informiert und auf dem Laufenden gehalten.
Bitte halte zu deinem Abhol-Termin einfach folgende Dinge bereit:
Falls vorhanden, halte bitte auch folgenden Dinge bereit:
Diese Dinge sind zwar nicht zwingend notwendig, sorgen aber in der Regel für einen besseren Ankaufspreis.
Falls dein Auto finanziert ist, halte bitte alle sämtliche Unterlagen deiner Finanzierungsbank bereit.
Nichts, der Verkauf an deinautoguide ist komplett kostenlos. Auch nachdem du die Autobewertung durchgeführt hast und einen garantierten Ankaufspreis erhalten hast, bleibt unser Service kostenlos.